EU Kids Act erklärt: Kein Social Media unter 13, eigenes Konto ab 15. Was Eltern jetzt wissen müssen
Kein Konto unter 13, Eltern-Mini-Konto mit 13 und 14, eigenes Konto ab 15: Was der EU Kids Act vorschlägt und warum er noch nicht gilt. Stand: 08.10.2026.
Stand: 08.10.2026. Der EU Kids Act ist ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission, noch kein geltendes Recht. Ich aktualisiere diesen Beitrag, sobald sich etwas ändert.
Kurz gesagt: Nach dem EU Kids Act sollen Kinder unter 13 Jahren kein Social-Media-Konto haben dürfen. Mit 13 und 14 gibt es nur ein von Eltern eingerichtetes „Mini-Konto“ mit höchstens einer Stunde pro Tag, ein eigenes Konto erst ab 15. Aber: Das ist bisher nur ein Vorschlag vom 17. September 2026. Er gilt noch nicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Unter 13: kein eigenes Social-Media-Konto.
- 13 bis 14: ein begrenztes Konto, das Eltern einrichten und kontrollieren: maximal eine Stunde täglich, Kontakte nur mit Zustimmung der Eltern.
- Ab 15: eigenes Konto, aber nur bei Diensten, die für Jugendliche sicher gestaltet sein müssen.
- Alter angeben reicht nicht mehr: Plattformen sollen das Alter zertifiziert prüfen, ohne Ihren Ausweis zu sehen.
- Status: Vorschlag. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.
Was ist der EU Kids Act überhaupt?
Am 17. September 2026 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein neues Gesetz zum Schutz von Kindern im Internet vorgelegt. Der sperrige Name: „EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy“, kurz KIDS Act (Pressemitteilung der EU-Kommission, 17.09.2026).
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen fasst die Idee so zusammen: Die Beweislast wird umgedreht: „es ist Sache der Plattformen, zu zeigen, dass sie konzeptionell sicher sind“. Bisher mussten Eltern beweisen, dass etwas schadet. Künftig sollen TikTok, Instagram und Co. nachweisen, dass ihre Angebote für Kinder sicher sind.
Wichtig für Sie als Eltern: Das Gesetz ist mehr als ein „Social-Media-Verbot“. Die EU-Kommission sagt selbst, die Altersgrenzen seien nur „der sichtbarste Teil“. Der größere Teil regelt, wie Apps gebaut sein müssen (EU-Kommission: Das KIDS-Gesetz erklärt, abgerufen 08.10.2026).
Welche Altersgrenzen sieht der Vorschlag vor?
Die EU-Kommission spricht von einer „Treppe, die folgt, wie Kinder aufwachsen“. Die Altersregeln gelten für soziale Netzwerke und Videoplattformen mit nachweislich riskanten Funktionen (EU-Kommission, FAQ):
- Unter 13 Jahren: kein Konto. Einzige Ausnahme: Auf Videoplattformen, die speziell für kleine Kinder gemacht sind, können Eltern über ihr eigenes Konto einen eingeschränkten Zugang erlauben, ohne personalisierten Feed, ohne Suche, mit Tageslimit von bis zu einer Stunde.
- 13 und 14 Jahre: Eltern können ein begrenztes Konto einrichten. Die Elternwerkzeuge sind immer eingeschaltet, das Zeitlimit liegt bei höchstens einer Stunde pro Tag, neue Kontakte brauchen die Zustimmung der Eltern.
- Ab 15 Jahren: Jugendliche dürfen ein eigenes Konto eröffnen, bei Diensten, die gesetzlich sicher für sie gestaltet sein müssen.
Und was ist mit dem Konto, das Ihr 14-Jähriger längst hat? Laut Vorschlag müssen Plattformen innerhalb von sechs Monaten, nachdem die Regeln gelten, bestehende Konten prüfen. Konten von Unter-15-Jährigen oder Nutzern, deren Alter sich nicht feststellen lässt, werden gesperrt.
Wie soll das Alter geprüft werden? Muss mein Kind den Ausweis zeigen?
Nein. Und das ist mir wichtig, weil hier viel Unsinn kursiert. Heute ist ein Geburtsdatums-Feld die einzige Hürde, und jedes Kind weiß, wie man da „2005“ eintippt. Der Vorschlag sagt ausdrücklich: Selbst angegebenes Alter reicht nicht mehr.
Stattdessen soll das Alter über zertifizierte Lösungen geprüft werden, die unabhängig von den Plattformen arbeiten, etwa eine kostenlose EU-App zur Altersprüfung und später die digitale EU-Brieftasche. Die Plattform erfährt dabei nur: über oder unter der Altersgrenze, ja oder nein. Wer man ist, erfährt sie nicht. Jeder Mitgliedstaat muss mindestens eine kostenlose Möglichkeit anbieten, auch für Menschen ohne digitalen Ausweis (EU-Kommission, FAQ).
Dass genau dieser Punkt entscheidend ist, zeigt Australien. Dort gilt seit dem 10. Dezember 2025 ein Social-Media-Mindestalter von 16. Drei Monate später besaßen zwar weniger Kinder ein Konto (42,1 statt 52,4 Prozent der 10- bis 15-Jährigen). Aber 50,2 Prozent derjenigen, die noch ein Konto hatten, sagten: Die Plattform hat mich nie nach meinem Alter gefragt (eSafety Commissioner, Evaluationsbericht, August 2026). Ein Gesetz ist eben nur so gut wie seine Kontrolle.
Was ändert sich an den Apps selbst?
Hier wird es aus meiner Sicht richtig spannend, denn das betrifft auch Jugendliche über 15. Für Minderjährige sollen laut Vorschlag unter anderem verboten werden (EU-Kommission, FAQ):
- endloses Autoplay und unendliches Scrollen ohne echte Pausen,
- Benachrichtigungen, die das Kind nur zurück in die App locken sollen,
- „Streaks“, die bestrafen, wenn man einen Tag nicht online war,
- Kontaktanfragen von Fremden ohne vorherige Zustimmung; Livestreams sind standardmäßig aus.
Feeds sollen für Kinder nicht mehr auf maximale Verweildauer optimiert werden, sondern auf Sicherheit und psychische Gesundheit. Personalisierung durch Tracking ist standardmäßig aus.
Ein Detail, das viele übersehen: Auch KI-Chatbots und „KI-Begleiter“ sind erfasst. Sie dürfen keine Designs nutzen, die menschliche Beziehungen so simulieren, dass emotionale Abhängigkeit wahrscheinlich ist. Unter 13 sollen Kinder sie nur über Kinderschutz-Werkzeuge nutzen können. Warum das so wichtig ist, erkläre ich in meinem nächsten Beitrag „Mein Kind erzählt der KI mehr als mir“.
Verstöße sollen teuer werden: bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Die ganz großen Plattformen (ab 45 Millionen Nutzern in der EU) müssen vorab einen von unabhängigen Prüfern kontrollierten Plan vorlegen, auf eigene Kosten (EU-Kommission, FAQ).
Gilt das schon? Und was ist mit Deutschland?
Nein, es gilt noch nicht. Der KIDS Act ist ein „Vorschlag für eine Verordnung“. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen ihn noch beraten und beschließen, dabei kann sich vieles ändern (Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Brüssel). Ein Datum, ab dem die Regeln gelten, steht noch nicht fest. Bis zum 26. November 2026 läuft außerdem eine öffentliche Konsultation, bei der auch Eltern ihre Meinung abgeben können (EU-Kommission: Aufruf zur Konsultation, 02.10.2026).
In Deutschland hat die von Bundesministerin Karin Prien (Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend) eingesetzte Expertenkommission am 24. Juni 2026 ihre Empfehlungen veröffentlicht, darunter als eine Option ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren (Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Zusammenfassung). Ein deutscher Alleingang hätte es allerdings schwer: Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sehen kaum Spielraum für ein nationales Social-Media-Verbot, weil EU-Recht vorgeht (netzpolitik.org, 2026). Deshalb ist die EU-Ebene die eigentlich entscheidende.
Meine Einschätzung: gut gemeint, aber kein Ersatz für Erziehung
Ich finde vieles an dem Vorschlag richtig, vor allem, dass endlich die Plattformen in die Pflicht genommen werden und nicht nur Eltern. Aber ich habe in meinem Beitrag „Social Media Verbot: Wer zahlt die Rechnung?“ schon gefragt, wer die Folgen trägt. Die Antwort bleibt: Am Küchentisch sitzen weiterhin Sie. Kein Gesetz erklärt Ihrem Kind, warum ein Video manipuliert ist oder warum ein Fremder im Chat zu nett ist. Das nennt man Medienkompetenz, und die gibt es nicht als App.
Was Eltern schon heute tun können
- Nicht auf Brüssel warten. Instagram, TikTok und Snapchat setzen schon heute in ihren Nutzungsbedingungen ein Mindestalter von 13 Jahren voraus. Nehmen Sie das ernst.
- Jugendschutz-Einstellungen gemeinsam einrichten: Bildschirmzeit, private Profile, Kontaktanfragen nur von Freunden.
- Autoplay ausschalten. Das, was die EU verbieten will, können Sie in vielen Apps heute schon selbst abstellen.
- Reden statt nur sperren. Fragen Sie, was Ihr Kind gerade gerne schaut, und warum. Tipps dafür finden Sie in meinem Beitrag Medienkompetenz für Jugendliche.
- Mitreden: Wer will, kann sich bis 26.11.2026 an der Konsultation der EU-Kommission beteiligen.
Häufige Fragen zum EU Kids Act
Ist der EU Kids Act schon in Kraft?
Nein. Stand 08.10.2026 ist der EU Kids Act ein Vorschlag der EU-Kommission vom 17. September 2026. EU-Parlament und Mitgliedstaaten müssen ihn noch beschließen. Inhalte können sich dabei ändern, ein Starttermin steht noch nicht fest.
Ab welchem Alter dürfen Kinder nach dem Vorschlag Social Media nutzen?
Unter 13 gar kein Konto, mit 13 und 14 nur ein von Eltern eingerichtetes Konto mit höchstens einer Stunde täglich und Elternkontrolle, ab 15 ein eigenes Konto bei sicher gestalteten Diensten.
Muss mein Kind dafür einen Ausweis hochladen?
Nein. Das Alter soll über zertifizierte, von den Plattformen unabhängige Lösungen wie eine EU-App geprüft werden. Die Plattform erfährt nur, ob jemand über oder unter der Altersgrenze ist. Wer es ist, erfährt sie nicht.
Was passiert mit bestehenden Konten von Unter-15-Jährigen?
Laut Vorschlag müssen Plattformen bestehende Konten innerhalb von sechs Monaten nach Geltungsbeginn prüfen und Konten von Unter-15-Jährigen sperren, ebenso Konten, bei denen sich das Alter nicht feststellen lässt.
Sind auch KI-Chatbots betroffen?
Ja. KI-Chatbots und KI-Begleiter, die Minderjährige nutzen können, dürfen laut Vorschlag keine Designs verwenden, die emotionale Abhängigkeit fördern. Kinder unter 13 sollen sie nur über Kinderschutz-Werkzeuge nutzen.
Bei Recherche und Entwurf dieses Beitrags hat mich KI unterstützt. Den Text habe ich selbst geprüft und redaktionell verantworte ich ihn. Marek Schilke
Über den Autor: Marek Schilke ist seit zwei Jahrzehnten in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv und seit 2015 Erzieher. Als Medienpädagoge übersetzt er Digitalthemen für Familien in verständliche Sprache, ohne Jura- oder IT-Deutsch. Mit dem Projekt KI-Buddy setzt er sich für digitale Souveränität in Familien ein. Aus acht Jahren als Genossenschafts-Vorstand, vier eigenen Genossenschaften und über 100 begleiteten Gründungen weiß er: Regeln funktionieren nur, wenn alle sie verstehen.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeinverständliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
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